Immer wenn es möglich ist,
komme ich mit dem Fahrrad
zu Ihnen.
Bei Fällungen müssen wir die gesetzlichen Vorlagen natürlich einhalten.
Prinzipiell ist vom 1.3. bis zum 1.10
aus Vogelschutzgründen keine Fällung erlaubt (Außer bei Sonderfällen, wie bspw. Gefahr in Verzug).
Zusätzlich haben einige Gemeinden und Städte eine eigene Baumschutzverordnung (siehe rechts)
Baumschutzverordnung
Stadt Nürnberg
Baumschutzverordnung
Stadt Amberg
Baumschutzverordnung
Sulzbach-Rosenberg
Baumschutzverordnung
Stadt Hersbruck
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Abblocken von 4 geköpften Birken mit Hubsteiger
Fällung mit Seilklettertechnik einer teilweise bereits abgestorbenen Kirsche in Hersbruck.
Baumpflege in der Region:
Nürnberger Land, Amberg-Sulzbach, Hersbruck, Lauf, Nürnberg...